Okt 30 2013

Weihnachtsgeld

Category: Allgemein,Geldadmin @ 21:48


Die Zahlung von Weihnachtsgeld hat eine lange Tradition. Arbeitgeber zahlen Arbeitnehmern Weihnachtsgeld, um den Arbeitnehmern zum Jahresende vorhandenes Bargeld für das Weihnachtsfest und den Kauf von Geschenken zu ermöglichen.

Die Zahlung von Weihnachtsgeld ist nicht selbstverständlich. Es gibt Branchen, in denen Zahlungen außerhalb von den üblichen Monatslöhnen nicht üblich sind. Grundsätzlich hat kein Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Zahlung von Weihnachtsgeld durch den Arbeitgeber, nur weil Weihnachten vor der Tür steht. Ein Anspruch auf das Weihnachtsgeld kann sich aber ergeben, wenn das Weihnachtsgeld durch einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung vereinbart wurde. Wenn also der Arbeitnehmer einer Gewerkschaft angehört und der Arbeitgeber in einem Arbeitgeberverband verwurzelt ist, kann sich hierdurch ein Anspruch auf Weihnachtsgeld ergeben, wenn es der zugrunde liegende Tarifvertrag so will. Auch durch den Abschluss eines individuellen Arbeitsvertrages zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann die Zahlung von Weihnachtsgeld vereinbart werden.

In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass ein gezahltes Weihnachtsgeld bei Ausscheiden aus dem Betrieb zurückgezahlt werden muss. Dies ist aber in der Regel nicht der Fall, wenn sich die Weihnachtsgeldzahlung als Vergütung für die erbrachte Arbeitsleistung im aktuellen Arbeitsjahr ergibt, und das Ausscheiden erst im kommenden Jahr erfolgt.

Die Zahlung des Weihnachtsgeldes findet in den meisten Fällen im November statt. Das Geld zu Weihnachten wird dann zusammen mit dem Gehalt für den Monat November auf das Gehaltskonto des Arbeitnehmers überwiesen. In vielen Fällen wird im Zusammenhang mit dem Weihnachtsgeld auch von einem dreizehnten Gehalt gesprochen. Dies ist insbesondere dann gerechtfertigt, wenn das Weihnachtsgeld der Höhe nach dem monatlichen Lohn entspricht. Ohne sachlich gerechtfertigte Kriterien dürfen zudem keine Arbeitnehmer von der Zahlung des Weihnachtsgeldes ausgeschlossen werden. Dies wird durch den sogenannten Gleichbehandlungsgrundsatz bestimmt, der Arbeitnehmer in einem Betrieb vor ungerechtfertigter Benachteiligung schützen soll.

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