Für bestimmte Personengruppen ist es möglich, nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert zu sein. Vielmehr besteht für sie die Möglichkeit, die Private Krankenversicherung zu wählen. Diese ist auch unter der Abkürzung PKV vielen Menschen ein Begriff. Weitere Infos zu Geldthemen gibt es auch in diversen Finanzforen.
Die Private Krankenversicherung unterscheidet sich in einigen Punkten erheblich von der gesetzlichen Krankenversicherung. Während die gesetzliche Krankenversicherung sich bei der Beitragshöhe nach dem Bruttoeinkommen richtet, ist die PKV in der Beitragshöhe nicht an das Arbeitsentgelt gebunden. Vielmehr richtet sich die PKV nach verschiedenen Faktoren: Dazu gehören unter anderem Eintrittsalter, gesundheitlicher Zustand des Versicherten und Geschlecht. Für gesunde junge Männer mit hohem Einkommen kann es deshalb in manchen Fällen günstiger sein, sich in einer privaten Kasse krankenversichern zu lassen. Ob sich der Wechsel von einer gesetzlichen Kasse in eine Private Krankenversicherung finanziell lohnt, muss im Einzelfall überprüft werden.
Nicht in allen Fällen ist ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die Private Krankenversicherung möglich oder gar sinnvoll. Wenn bestimmte Vorerkrankungen bestehen, zahlen die Versicherten der privaten Krankenkasse einen Risikozuschlag. Dieser errechnet sich als Prozentsatz auf den normalerweise (ohne Vorerkrankung) zu zahlenden Beitrag für die PKV. Anders als bei den gesetzlichen Krankenkassen, sind bei privaten Krankenkassen Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen nicht beitragsfrei krankenversichert. Familien mit mehreren Kindern und nur einem Verdiener rechnen deshalb genau aus, welche Variante der Krankenversicherung die für sie günstigste ist. Allerdings stehen den Kosten der PKV auch einige Vorteile gegenüber, die viele Kassenpatienten vermissen: Je nach Tarif wird die Chefarztbehandlung, das Einzelzimmer im Krankenhaus, oder der Heilpraktiker mit alternativen Heilmethoden, bezahlt. In vielen Tarifen der PKV ist zudem die prozentuale Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit vorgesehen.