Die Reiserücktrittsversicherung kann Urlaubern Kosten ersparen, wenn der Reiseantritt durch bestimmte, unvorhergesehene Ereignisse nicht stattfinden kann.
Doch nicht jeder unabsehbare Rücktritt von einer geplanten und bereits bezahlten Reise wird von der Reiserücktrittsversicherung finanziell abgesichert. Plötzlich auftretende Flugangst, Panne mit Auto- Motorschaden oder eine Erkältung sind in der Regel keine Gründe, die von Versicherungen akzeptiert werden. Auch plötzliche Unsicherheit, ob man als Reisender mit einer fremden Sprache oder Kultur zurechtkommt, ist kein Anlass für die Versicherungsgesellschaft, um einen plötzlichen Rücktritt von einer Reise zu akzeptieren. Reiselustige Urlaubsgäste sollten sich also bereits im Vorwege überlegen, wie mutig oder abenteuerlustig sie sind, wenn sie die schönsten Wochen des Jahres planen. Wer im Urlaub etwas Neues erleben möchte, das sich grundlegend von den Alltagserfahrungen unterscheidet, sollte sich trotzdem fragen, welche Erlebnisse im Urlaub wünschenswert und erholsam sind. Wenn noch lange Zeit bis zum Reiseantritt vorhanden ist, mag eine Safari abenteuerlich erscheinen. Unmittelbar vor dem Abflug mögen dann so manchen Reisenden Zweifel überkommen, ob die Reiseplanung richtig war. Um unnötige Stornokosten oder Aufschläge für Umbuchungen zu verhindern, ist eine sorgfältige vorherige Planung hilfreich.
Anders hingegen sieht es aus, wenn eine schwere Krankheit den Antritt der Reise unmöglich macht. Ein dringend notwendiger Aufenthalt im Krankenhaus, den eine akute Entzündung des Blinddarms erforderlich macht, wird sicher von jeder Versicherung als Grund akzeptiert werden. Ebenso ist eine erst kürzlich festgestellte Schwangerschaft oder der Tod eines nahen Angehörigen ein Grund, der die Stornierung der Reise für die zahlende Versicherungsgesellschaft plausibel macht.
Besonders sinnvoll ist die Reiserücktrittsversicherung für teure Reisen, bei denen die Kosten einer Stornierung nur schwer zu verkraften sind. Ebenso können Familien mit Kindern vom Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung profitieren.